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   OVG Sachsen-Anhalt, 24.09.2019 - 6 L 2/17   

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OVG Sachsen-Anhalt, 24.09.2019 - 6 L 2/17 (https://dejure.org/2019,46957)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24.09.2019 - 6 L 2/17 (https://dejure.org/2019,46957)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24. September 2019 - 6 L 2/17 (https://dejure.org/2019,46957)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 77 Abs 2 Nr 1 BPersVG, Art 33 Abs 2 GG
    Beachtlichkeit einer Zustimmungsverweigerung des Personalrats

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BPersVG § 77 Abs. 2 Nr. 1 ; GG Art. 33 Abs. 2
    Mitbestimmung; Personalrat; Zustimmungsverweigerung; Interessenbekundung; Ausschreibung; Gleichbehandlung; Leistungsgrundsatz; zur Beachtlichkeit einer Zustimmungsverweigerung des Personalrats

  • rechtsportal.de

    BPersVG § 77 Abs. 2 Nr. 1 ; GG Art. 33 Abs. 2
    Rechtsstreit um den Abbruch eines Mitbestimmungsverfahrens betreffend die Übertragung der Tätigkeit "IT-Fachbetreuung coSachNT"; Bestehen eines alleinigen Direktionsrechts des Dienststellenleiters bzgl. der Übertragung von funktionsstufenrelevanten Tätigkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 27.05.2009 - 6 P 17.08

    Mitbestimmung des Personalrats bei Übertragung einer höher zu bewertenden

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.09.2019 - 6 L 2/17
    Zudem habe die Vorinstanz die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Mai 2009 - 6 P 17/08 und 6 P 9/08 - nicht richtig angewendet.

    Die seitens des Antragstellers angeführten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.05.2009 zu Az.: 6 P 17/08 und 6 P 9108 vermögen keine andere rechtliche Sichtweise zu begründen.

    Derartige Personalmaßnahmen unterliegen jedenfalls als Maßnahme der Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG der Mitbestimmung des Personalrates (BVerwG, Beschl. v. 27.05.2009 - BVerwG 6 P 17.08 -, Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 10).

    Nach dieser Bestimmung hat der Personalrat auch auf die Einhaltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes wie des Leistungsgrundsatzes zu achten (BVerwG, Beschl. v. 27.05.2009 - BVerwG 6 P 17.08 -, juris, Rn. 23 m. w. N.).

    Dies ist geeignet, sachwidrigen Begünstigungen und Benachteiligungen entgegenzuwirken (BVerwG, Beschl. v. 27.05.2009 - BVerwG 6 P 17.08 -, juris, Rn. 24; vgl. auch OVG NW, Beschl. v. 17.10.2017 - 20 A 1738/16.PVB -, juris, Rn. 29 ff.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2017 - 20 A 1738/16

    Personalrat; Mitbestimmung; Zustimmung; Verweigerung; Begründung; beachtlich;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.09.2019 - 6 L 2/17
    Dies ist geeignet, sachwidrigen Begünstigungen und Benachteiligungen entgegenzuwirken (BVerwG, Beschl. v. 27.05.2009 - BVerwG 6 P 17.08 -, juris, Rn. 24; vgl. auch OVG NW, Beschl. v. 17.10.2017 - 20 A 1738/16.PVB -, juris, Rn. 29 ff.).

    Dem steht entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts nicht entgegen, dass Nr. 1.2 des von der Bundesagentur für Arbeit erstellten und nach dem Vortrag des Beteiligten in der vorliegenden Dienststelle zur Anwendung gelangenden Handbuchs des Dienstrechts (HDA A 120) keine Pflicht zur Ausschreibung bei der Übertragung von funktionsstufenrelevanten (Zusatz-)Aufgaben begründet und deshalb der Personalrat seine Zustimmungsverweigerung zu der Übertragung von funktionsstufenrelevanten (Zusatz-)Aufgaben nicht beachtlich damit begründen kann, vor der Aufgabenübertragung hätte eine Ausschreibung oder ein Interessenbekundungsverfahren stattfinden müssen (so auch OVG NW, Beschl. v. 17.10.2017 - 20 A 1738/16.PVB -, juris, Rn. 34).

  • BVerwG, 07.12.1994 - 6 P 35.92

    Recht des Personalrats zur Verweigerung der Zustimmung zur Einstellung in ein

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.09.2019 - 6 L 2/17
    Steht - wie oben dargelegt - die Verletzung der Mitbestimmungsrechte des Antragstellers fest, weil dessen Zustimmungsverweigerung nicht unbeachtlich ist, ist das Verfahren spätestens im Anschluss an eine rechtskräftige Klärung des unzulässigen Abbruchs auf der Ebene, auf der es abgebrochen wurde, unverzüglich fortzusetzen (BVerwG, Beschl. v. 07.12.1994 - BVerwG 6 P 35.92 -, juris, Rn. 15).
  • BVerwG, 09.07.2007 - 6 P 9.06

    Antragstellung im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren; konkreter

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.09.2019 - 6 L 2/17
    Dabei folgt der Fachsenat der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass eine konkrete Antragsfassung unzulässig ist, wenn die abgebrochene Mitbestimmung in Bezug auf den Einzelfall nicht mehr fortgeführt oder nachgeholt werden kann (BVerwG, Beschl. v. 09.07.2007 - BVerwG 6 P 9.06 -, PersR 2007, 434).
  • BVerwG, 27.05.2009 - 6 P 9.08

    Mitbestimmung des Personalrats bei Eingruppierung; Funktionsstufen nach § 20 TV

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.09.2019 - 6 L 2/17
    Zudem habe die Vorinstanz die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Mai 2009 - 6 P 17/08 und 6 P 9/08 - nicht richtig angewendet.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2012 - 20 A 1333/11

    Billigung einer Maßnahme ohne schriftliche Verweigerung des Personalrats bei

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.09.2019 - 6 L 2/17
    Allerdings dürfen im Hinblick darauf, dass die Personalräte oftmals mit juristisch nicht vorgebildeten Beschäftigten besetzt sind und die Stellungnahme innerhalb einer kurzen Frist abgegeben werden muss, an die Formulierung der Begründung im Einzelnen keine zu hohen Anforderungen gestellt werden (OVG NW, Beschl. v. 23.05.2012 - 20 A 1333/11.PVB -, juris, Rn. 29 m. w. N.).
  • VG Berlin, 24.08.2022 - 72 K 7.21

    Beachtlichkeit einer Zustimmungsverweigerung des Personalrats: Übertragung einer

    Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 24.09.2019 (Aktenzeichen 6 L 2/17) und des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 20.05.2020 (Aktenzeichen 5 PB 28.19).".
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